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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Angebot/Auftrag 1. Alle Angebote basieren auf den Angaben des Auftraggebers und werden stets freibleibend erstellt. 2. RMD wird den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich der Realisierung unterstützen. 3. Sind bei Angebotserstellung nicht alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen bekannt oder ist ein Muster nicht vorhanden, können Preis- und/oder Terminänderungen eintreten. 4. Sind bei der Realisierung von Aufträgen Tätigkeiten erforderlich, die nicht im Angebot aufgeführt sind, wird dieser Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. 5. Auftragsänderungen und Ergänzungen sowie mündliche Abreden und Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 6. Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag berechnet RMD alle Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung durchgeführt wurden. III. Warenannahme/Versand 1. Die Anlieferbedingungen sind auf unserem Formblatt "Lagerprämissen" fixiert. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Artikel bzw. Menge. 2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 3. RMD haftet nicht für Verzögerungen auf dem Transportweg. IV. IT-Dienstleistungen/Datenschutz 1. Individuelle kundenbezogene Programmierungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Pflichtenheftes. 2. Ist ein Pflichtenheft nicht erstellt oder sind darüber hinaus weitere Leistungen zu erbringen, erfolgt eine aufwandsbezogene Berechnung in Höhe der jeweils geltenden Stundensätze. 3. RMD arbeitet gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen; nur nach schriftlicher Aufforderung werden die Daten entsprechend gespeichert. V. Lieferung 1. RMD ist jederzeit bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine einzuhalten. Treten jedoch Verzögerungen ein, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, verlängert sich der Liefertermin entsprechend. 2. Vom Auftraggeber zu verantwortender Produktionsstillstand / - wartezeit wird mit den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. 3. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung besteht nicht. 4. Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, wetterbedingte Ausfälle, behördliche Maßnahmen, o. ä.) entbinden von zugesagten Lieferfristen. RMD sichert zu, den Auftraggeber hierüber unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses zu informieren. 5. Vorhandenes Restmaterial von bereits abgeschlossenen Aufträgen wird nach 30 Tagen vernichtet. VI. Zahlungsbedingungen/Vorkasse 1. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. 2. Unsere Dienstleistungsrechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug nach Erhalt zu zahlen. Zahlungsziele, Skonti und sonstige Abzüge werden nicht währt. 3. Alle Preisangaben gelten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. RMD ist berechtigt, vor oder während des Auftrags Teilrechnungen zu stellen, bzw. Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Rechnung zu verlangen. 5. Bei umfangreichen Postauflieferungen behält sich RMD vor, einen Scheck für Portokosten vorab zu verlangen. Vor Zahlungseingang ist RMD zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Terminzusagen verlieren ihre Gültigkeit.
VII. Haftung 1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die angelieferten Materialien/Artikel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (u.a. REACH) verstoßen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. 2. RMD haftet bei der Durchführung von Aufträgen ausschließlich für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden bis zur Höhe des zu erwartenden Rechnungswertes, höchstens jedoch bis zu 5.000,00 €. 3. Eingelieferte Waren sind gemäß ADSP gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Sturmschäden bis 5.000,00 € versichert. 4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. VIII. Erfüllungsort, Nebenabreden und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtsgültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: 01.08.2008 |